„Wir haben einen Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung – dafür muss unser öffentliches Gesundheitssystem garantieren. Trotzdem kommt es immer häufiger vor, dass Menschen, die ihre Steuern und Beiträge zahlen, mit gesundheitlichen Beschwerden alleingelassen werden und für einen Arzttermin privat bezahlen müssen. Es kann nicht sein, dass wir die Kreditkarte statt der e-card zücken müssen, wenn wir einen Arzttermin brauchen. Dass es so weit gekommen ist, haben die vergangenen schwarz-blauen Regierungen zu verantworten. Seit ÖVP und FPÖ die Abrissbirne ausgepackt haben, liegt unser Gesundheitssystem auf dem Boden. Wir werden es wieder aufrichten. Um Versorgungsengpässe zu verhindern, ist es notwendig, dass auch Wahlärzt*innen im Notfall einen fairen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Gesundheitssystems leisten.“
Mit seinem Vorstoß, als Reformkanzler eine Termingarantie beim Facharzt innerhalb von 14 Tagen umzusetzen, hat Andreas Babler für Schlagzeilen gesorgt. Konkret sieht der Plan des SPÖ-Chefs zur Stärkung des Gesundheitssystems und der Patient*innen-Versorgung den Ausbau der Gesundheitshotline 1450 zu einer Terminvermittlungs-Plattform vor. Wer binnen zwei Wochen keinen Termin bei der Fachärztin, beim Facharzt bekommt, kontaktiert 1450. Die Hotline vermittelt dann einen Termin bei einem Arzt der betreffenden Fachrichtung innerhalb von 14 Tagen in seiner Gegend. Um die Termingarantie zu realisieren, braucht es mehr Ärzt*innen im öffentlichen Gesundheitssystem. Dass dies möglich ist, zeigt der Umstand, dass sich mittlerweile 530 Bewerber*innen für die 100 vom Bund finanzierten Kassenstellen gemeldet haben. Um Versorgungsengpässe zu verhindern, will Babler darüber hinaus Wahlärzt*innen gesetzlich dazu verpflichten, im Notfall einen fairen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung zu leisten und zugewiesene Patient*innen zu behandeln.
SPÖ-Bundesparteivorsitzender Andreas Babler
Bei der Wahlarztverpflichtung geht es der SPÖ darum, im Notfall Versorgungslücken zu schließen. Wenn die Gesundheitshotline 1450 alle Möglichkeiten öffentlicher Versorgungssysteme ausgeschöpft hat, sollen Wahlärzt*innen in die Pflicht genommen werden können, Kassenpatient*innen zu behandeln. Babler fordert dafür eine Behandlungsquote bei Wahlärzt*innen von 10 Prozent. Im Jahr 2022 haben rund zwei Mio. Versicherte der ÖGK (von insgesamt rund 7,5 Mio. Versicherten) Kostenerstattung von Wahlarztrechnungen bei der Krankenversicherung beantragt. 10 Prozent wären somit rund 200.000 Konsultationen pro Jahr.
Wahlärzt*innen sollen so zu einem fairen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung verpflichten werden können – so wie Rechtsanwält*innen, die auch Verfahrenshilfe-Fälle annehmen müssen. Bevor die gesetzliche Verpflichtungschlagend wird, muss es die Möglichkeit einer vertraglichen (Selbst-)Verpflichtung zur Teilnahme am Notfallversorgungsprogramm geben.
Die Verpflichtung ist eine ultima ratio, das heißt, sie wird nur im Bedarfsfall nach Ausschöpfung anderer öffentlicher Versorgungssysteme (Kassenvertragsärzt*innen, Primärversorgungszentren, Erstversorgungszentren und eigene Einrichtungen der SVTräger) schlagend. Die Behandlung erfolgt im Fachbereich des Wahlarztes sowie gegen Abrechnung mit einem Krankenversicherungsträger zum Kassentarif (wie bei einer*m Kassenvertragsärzt*in). Die Anzahl der zu behandelnden Kassenpatient*innen ist kontingentiert und erfolgt nicht in überbordendem Ausmaß (z.B. 10 Prozent der in einem Beobachtungszeitraum behandelten „Wahlpatient*innen“).
Um das öffentliche Gesundheitssystem zu stärken und die Termingarantie umzusetzen, verweist Babler auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen. Es braucht mehr Ärzt*innen und Pflegekräfte im öffentlichen System durch attraktive Ausbildung, bessere Arbeitsbedingungen und das Vorreihen von Bewerber*innen beim Medizinstudium, die sich für das öffentliche Gesundheitssystem verpflichten. Durch den Ausbau von Primärversorgungseinheiten und zusätzliche Kassenstellen können außerdem die Spitalsambulanzen entlastet und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.